Behandlungsfehler
Vermuten Sie einen Behandlungsfehler? Als spezialisierter Anwalt setze ich Ihre Ansprüche gegenüber den Schädigern durch
Nach einem Behandlungsfehler leiden Patientinnen und Patienten oft unter gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen. Einige Geschädigte fragen sich dann: „Kann man einen Arzt oder ein Krankenhaus verklagen? Und kann das überhaupt von Erfolg gekrönt sein?“ Die Antwort ist in beiden Fällen: Ja! Als auf das Arzthaftungsrecht spezialisierter Anwalt gehören Behandlungsfehler zu meinen Schwerpunkten. Aus einer fehlerhaften Behandlung ergibt sich ein finanzieller Entschädigungsanspruch für die Patienten. In vielen, manchmal zunächst aussichtslos scheinenden Fällen konnte ich diese Ansprüche gegenüber Kliniken, Ärzten und deren Versicherungen durchsetzen. Da ich aus Überzeugung als reiner Patientenanwalt tätig bin, vertrete ich nach einer fehlerhaften Behandlung ausschließlich die Seite der Geschädigten. Ich berate Sie kompetent und einfühlsam in Unna, Dortmund, Wuppertal und auch bundesweit. Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch!