Medizinrecht
Seit über 20 Jahren Ihr spezialisierter Anwalt in Unna, Dortmund, Wuppertal – bundesweit tätig

In allen Bereichen der Medizin können Fehler passieren. Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, wissen oft nicht, dass ihnen rechtlich ein Anspruch auf Wiedergutmachung zusteht. Denn das Medizinrecht, das auch die Haftung des Gesundheitswesens in Deutschland regelt, ist ein äußerst komplexes und anspruchsvolles Rechtsgebiet.
Wollen Sie als Patient im Rahmen des Arzthaftungsrechts Ihre Ansprüche durchsetzen und finanzielle Entschädigungen erhalten, benötigen Sie einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt auf dem Gebiet: Mit über 20 Jahren Erfahrung mit den Schwerpunkten Behandlungsfehler und Personenschäden vertrete ich Sie kompetent und einfühlsam im Medizinrecht in Dortmund, Unna, Wuppertal – oder auch bundesweit! Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch.

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Patientenrechtegesetz und Arzthaftungsrecht

Ärzte, die in Deutschland praktizieren, haben die Pflicht ihre Patienten so zu behandeln, dass sich deren Gesundheit verbessert und die Genesung wiederhergestellt wird. Auch die Aufklärung der Patienten über Untersuchung, Diagnose, Dokumentation und Behandlung durch die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser ist rechtlich gewährleistet. Hierbei greift beispielsweise das Patientenrechtegesetz als Teil des Medizinrechts, welches das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert.
Kommt ein Arzt seiner Pflicht durch Unterlassung oder durch Fehlbehandlungen nachweislich nicht nach, ist die Rede von Behandlungsfehlern oder Ärztepfusch. Bei diesen Arztfehlern können sich Betroffene auf das Arzthaftungsrecht berufen und Ansprüche rechtlich geltend machen.

Sie sind von einem solchen Behandlungsfehler betroffen? Gerne berate ich Sie als Ihr Anwalt für Medizinrecht in Dortmund, Unna, Wuppertal und Umgebung!

Ihr Rechtsbeistand bei Behandlungsfehlern

Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Anwalt für Medizinrecht vertrete ich ausschließlich die Patientenseite. Dabei befasse ich mich sehr intensiv mit dem jeweiligen individuellen Sachverhalt und setze Ihre Ansprüche entschlossen durch.
Jeder Arzt ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch Krankenhäuser sind für solche Fälle ausreichend versichert. Damit Sie sich im Fall eines ärztlichen Verschuldens gegenüber Arzt, Krankenhaus und Versicherung behaupten können, vertrete ich Sie gerne als Mandant im Medizinrecht, wenn Sie von folgenden Fehlern betroffen sind:

Ihre Ansprüche nach einem Arztfehler

Behandlungsfehler haben für Betroffene und deren Angehörigen oft weitreichende Folgen: Neben weiteren gesundheitlichen Problemen können auch Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit entstehen. Damit Betroffene und ihre Familien Forderungen und Ansprüche durchsetzen, erhalten meine Mandanten eine fundierte Rechtsberatung zu Themen des Medizinrechts:

  • Schmerzensgeld
  • Schadenersatz
  • Rente
  • Verdienstausfall

Gerne berate ich Sie einfühlsam und kompetent zu Ihrem Rechtsanspruch in meiner Kanzlei für Medizinrecht in Dortmund, Unna und Wuppertal. Sollten Sie durch die Folgen der Behandlung nicht mehr mobil sein, berate ich Sie gerne auch telefonisch oder bei Ihnen zu Hause.

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Kooperationen im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Seit mehr als 20 Jahren setze ich mich durch meine anwaltliche Tätigkeit im privaten Unfallversicherungsrecht mit einer Vielzahl an medizinischen Gutachten in allen Fachrichtungen auseinander. Durch die Auswertung hunderter Gutachten habe ich mir eine fundierte Expertise im Medizinrecht aufgebaut. Dadurch bin ich in der Lage, Ihnen schnell zu helfen und Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Hierfür kooperiere ich mit hochqualifizierten Fachmedizinern sowie einem Prozessfinanzierer, der Sie, falls erforderlich, bei finanziellen Schadensummen ab 50.000,00 Euro unterstützen kann.

Zum meinem Einzugsgebiet zählen – neben den Kanzlei-Standorten in Unna, Dortmund und Wuppertal – vor allem

  • Kamen
  • Bergkamen
  • Iserlohn
  • Holzwickede
  • Bönen
  • Menden
  • Fröndenberg
  • Wickede (Ruhr)

Wenn Sie Fragen haben oder einen Rechtsbeistand benötigen, rufen Sie an unter: 0231 / 97 67 68 92. Gerne können Sie auch das untenstehende Kontaktformular ausfüllen und ein telefonische Erstgespräch anfragen – kostenlos und unverbindlich.

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